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  Allgemeine Geschäftsbedingungen
 

Die Firma : Anno Domini Historica ist Grundlage für sämtliche Angebote, Verträge, Lieferungen und Leistungen, die zwischen Anno Domini Historica und deren Kunden bzw. Lieferanten getätigt werden.
1.b Spätestens mit Annahme des Angebotes, Bestätigung dieser Bedingungen über ein Onlineformular oder Email oder Bestätigung eines Angebotes dessen Bestandteil diese Bedingungen sind, Gegenzeichnung des Vertrages, der Entgegennahme der Ware oder Abnahme der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.
1.c Entgegenstehende Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Käufers werden nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind. Nebenanreden sowie Ergänzungen des Vertrages sind rechtsunwirksam, soweit sie nicht schriftlich von Bigware bestätigt worden sind.
1.d Für Folgegeschäfte mit Vollkaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch dann, wenn sie nicht in jedem Fall ausdrücklich und erneut in den Vertragsabschluss miteinbezogen werden.


2 Angebote, Leistungen und Umfang / Durchführung von Aufträge

2.a Sämtliche Angebote von Bigware verstehen sich als freibleibend und unverbindlich.
2.b Beauftragungen sind für Anno Domini Historica nur verbindlich, soweit Anno Domini Historica sie bestätigt oder ein Angebot von Anno Domini Historica unterbreitet wurde und der Kunde dies bestätigt oder die Beauftragung durch Ausführung des Auftrages von Anno Domini Historica nachgekommmen wird.
2.c Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus dem zugrunde liegenden Angebot oder Vertrag und dessen Anlagen.
2.d Soweit Anno Domini Historica entgeltfreie Dienste oder Leistungen erbringt, können diese jederzeit eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadenersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.
2.f Bei Dienstleistungsverträgen mit Anno Domini Historica ist Gegenstand des Auftrags die Durchführung der vereinbarten Leistung, nicht ein bestimmter Erfolg, es sei denn, im Einzelfall wurde ausdrücklich ein bestimmter Erfolg als Vertragsgegenstand vereinbart.
2.g Anno Domini Historica muss nachträgliche Änderungen oder Erweiterungen eines Auftrages nicht akzeptieren. Geschieht dies dennoch, kann Anno Domini Historica mangels anderer Vereinbarung die zusätzlichen Leistungen nach den jeweils geltenden Stundensätzen der eingesetzten Fachkräfte abrechnen.
2.h Anno Domini Historica ist berechtigt, sich bei der Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen ganz oder teilweise sorgfältig ausgesuchter und überwachter Erfüllungsgehilfen zu bedienen. Sofern dies geschieht, werden diese Erfüllungsgehilfen nicht Vertragspartner des Kunden.


3 Fertigstellung- und Liefertermine, Teilleistungen

3.a In Korrespondenz, Angeboten und Verträgen genannte Fertigstellungs- oder Liefertermine sind unverbindlich, wenn die Verbindlichkeit nicht im Einzelfall ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
3.b Anno Domini Historica haftet nicht für Verzögerungen, die bei sorgfältiger Betriebsführung nicht vermeidbar sind, insbesondere nicht für unvorhersehbare Verzögerungen wegen höherer Gewalt, technischer Störungen wie unverschuldetem Geräteausfall oder Arbeitskämpfen. Im übrigen beschränken sich Ansprüche des Auftraggebers auf eine der Verzögerung angemessene Minderung des vereinbarten Preises oder auf Rücktritt vom Vertrag, wenn die vereinbarte Leistung wegen besonderer Umstände wegen der Verzögerung für den Auftraggeber keinen Wert hätte, es sei denn, die Verzögerung beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die allgemeinen Haftungsbeschränkungen bleiben hiervon unberührt.
3.c Anno Domini Historica ist in jedem Fall zu Teilleistungen berechtigt.


4 Urheberrechte, Nutzungsrechte.

4.a Eine weitere Nutzung von Quellen und Bildmaterial darf nur mit schriftlicher Zustimmung von Anno Domini Historica erfolgen.


5 Entgelte, Honorare, Preise

5.a
5.b Werden Arbeiten in Teilen abgeliefert oder erstreckt sich der Auftrag über einen längeren Zeitraum, so ist eine Abschlagszahlung von 40% der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung fällig sofern nichts anderes vereinbart ist.
5.c Änderungen, die durch den Auftraggeber entstehen und vom ursprünglichen Auftrag und Angebot abweichen, werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
5.d Die von Anno Domini Historica veröffentlichten, angebotenen oder berechneten Preise verstehen sich incusive der aktuell gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
5.e Sämtliche Preise werden in Euro berechnet.


6 Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug

6.a Sämtliche in Rechnung gestellten Beträge sind sofort fällig, soweit nichts anderes vereinbart ist. Zahlungen sind per Vorkasse vor der Lieferung der Ware oder Leistung auf unser Konto zu überweisen.
6.b Alternativ ist in Ausnahme fällen die Lieferung per Nachnahme möglich.
6.c  Weitere Zahlungsarten : Paypal
6.d  Für Zahlungserinnerungen und Mahnungen wird ein zusätzliches Entgelt von 5,00 EUR berechnet.


7 Eigentumsvorbehalt, Versendungsgefahr

7.a Anno Domini Historica behält sich das Eigentum an den gelieferten Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung gegenüber dem Käufer entstandenen oder noch entstehenden Forderungen, gleich welcher Art und welchem Rechtsgrundes, vor.
7.b Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der Saldoforderung. In der Zurücknahme sowie der Pfändung der Vorbehaltsware durch die Anno Domini Historica liegt, soweit nicht das Ab-zahlungsgesetz Anwendung findet, kein Rücktritt vom Vertrag.


8 Gewährleistung

8.a Der Auftraggeber hat die ihm übermittelten Ergebnisse bei Eingang unverzüglich auf Mängel hin zu untersuchen. Unterbleibt die unverzügliche Beanstandung offenkundiger Mängel, gilt die Leistung von Anno Domini Historica als genehmigt und Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.
8.b Die Gewährleistungsverpflichtung von Anno Domini Historica beschränkt sich zunächst auf Nachbesserung binnen angemessener Frist, die im Regelfall in einer erneuten Durchführung der beanstandeten Lieferung, Leistung oder Teilleistung besteht. Ist für die Nachbesserung die Mitwirkung des Auftraggebers erforderlich, beginnt die Frist nicht vor dieser Mitwirkung zu laufen. Die zum Zwecke der Nachbesserung erforderlichen Aufwendungen trägt Anno Domini Historica. Gelingt die Nachbesserung aus von Anno Domini Historica zu vertretenden Gründen nicht binnen angemessener Frist, kann der Auftraggeber den Vertrag rückgängig machen oder Herabsetzung der Vergütung verlangen. Gleiches gilt, wenn die Nachbesserung durch Anno Domini Historica fehlschlägt. Für alle weitergehenden Ansprüche gilt die Haftungseinschränkung.
8.c Erweist sich, dass Nachbesserungsarbeiten auf vom Auftraggeber zu vertretende Umstände zurückgehen, werden hierdurch veranlasste Arbeiten dem Auftraggeber zu den jeweils geltenden Preisen zusätzlich in Rechnung gestellt.
8.d Alle Gewährleistungsansprüche verjähren sechs Monate ab Eingang des Arbeitsergebnisses beim Auftraggeber sowie schriftlicher Abnahme des Produktes, sofern nicht Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden oder das Gesetz sonst eine längere Gewährleistungsfrist zwingend vorschreibt.

8.b

Garantie und Ausführung bei authentischen Reproduktionen:

Kleidung , Schuhwerk , Ausrüstung

Römisch, Keltisch, Hma, Spätma, Renaissance, Barock, Fredericianik, Napoleonik, Civil War, WKII

Historische Schuhe ,Ausrüstung oder Kleidung  die ich selbst fertige , unterscheiden sich auch in der Haltbarkeit natürlich gewaltig von heutigem Schuhwerk.

Der Wunsch nach authentischer Ausrüstung ist unumgänglich um einer Darstellung den letzten Schliff zu geben dann spätestens dort unterscheidet sich der Stammtischhobbyist vom Reenactor .

Natürlich soll auch das Schuhwerk der historischen Darstellung gerecht werden und so authentisch wie möglich den historischen Vorgaben entsprechen . Natürlich handgenäht , ohne Kleber , Kunststoffteile und allem was die heutigen Schuhe so  Heutig macht . Somit ist es allerdings auch natürlich dass diese Schuhe auch anders sitzen , sich anders anfühlen und auch andere Trageresultate vorherrschen als in der Moderne .  Wasserdichtigkeit zb ist kein Thema . Solange Schuhe aus Leder waren haben die Menschen mit nassen Füssen leben müssten und man kann davon ausgehen dass dies damals als NORMAL angesehen wurde und wir deshalb heute in keinerlei Berichten dies erwähnt finden . Leder lässt einfach in ein paar Stunden die Feuchte durch und dann hat man nasse Füße,  Basta . Genau so verhält es sich mit der Haltbarkeit . Heute wissen wir dass zb der wende genähte Schuh des Spätmittelalters ca. 2,5 Monate gehalten hat . Die Brogans des amerikanischen Civil War waren je 2 Paar pro Jahr für die Soldaten vorgesehen und in den Napoleonnischen Feldzügen wird immer wieder von der schlechten Qualität des Schuhwerks berichtet die oft nach 3 Wochen strengen Märschen in Fetzen hingen.  

Nun versuchen wir ja , unsere Reenactment Schuhe so genau wie möglich dem Original entsprechen zu lassen . Klar ist dann natürlich auch , dass die Haltbarkeit nicht einem heutigen Militärstiefel entsprechen kann . Leider vergessen das die meisten Reenactor und erwarten ein authentisches Schuhwerk mit modernen Trageeigenschaften . Dies ist schlicht und einfach unmöglich . Schon die Verwendung von dickerem Leder als Original, ein Attribut, um das ich zb heute schon gar nicht mehr herumkomme, verfälscht schon etwas die Optik eines auth. Schuhes , ist aber unumgänglich . Denn welcher Reenactor kann es sich schon leisten jedes halbe Jahr neue Schuhe anzuschaffen , was aber eigentlich historisch genau so war .

Da diese historische Arbeitsweise eben auch der Historie entsprechende Nachteile hat muss ein Reenactor eben auch in Kauf nehmen . Da man dies dann auch nicht mit modernen Maßstäben messen kann , haben wir hier ein Problem mit der gesetzlich vorgegebenen Garantiezeit . Natürlich kann ich diese so nicht gewähren . Um dem Gesetz genüge erkläre ich hierzu :

Alle meine authentischen, historischen Schuhe sind handgefertigte kunsthandwerkliche Produkte die nicht für den Alltags- und Dauergebrauch bestimmt und geeignet sind und somit auf ausdrücklichen Kundenwunsch Sonderbestellungen . Somit lehne ich jegliche Garantieleistung, Rückgabe oder Umtausch auf handgefertigte Produkte ab.

Dies ist leider nicht anders machbar denn viele Reenactor schenken der Pflege Ihres Schuhwerks nicht die Aufmerksamkeit,  die es bedarf . Es ist keine Frage dass dies bei entsprechender Pflege und Behandlung ebenfalls sehr lange halten kann . So habe ich Kunden die mit wende genähte Schuhe des Mittelalters bei original 2,5 Monate nun schon 7 Jahre damit rumrennen . Es ist nur natürlich dass Naturmaterialien eben nicht so haltbar sind wie Kunststoffe . Leinenzwirn bricht , Leder trocknet aus und reißt oder verzieht sich , Nägel werden abgelaufen oder Ledersohlen lösen sich . Und wie soll so ein wende genähter Schuh heben wenn die heutigen Reenactor meist 3mal so viel wiegen wie ein historischer Mensch ! Dies ist KEIN Zeichen für mangelnde Qualität sondern einfach natürliche Gegebenheit natürlicher Materialien .

Selbstverständlich habe ich noch keinen weggeschickt der mit seinen ( meinen) kaputten Schuhen zu mir gekommen ist.

Allerdings muss hier jeder Schadensfall einzeln betrachtet werden und es ist eben so dass 90 % der Schäden auf mangelnde Sorgfalt des Trägers zurückzuführen ist . Es besteht kein Anspruch auf kostenlose Reparatur .

Zb : Austrocknende Ledersohlen ziehen sich zusammen , die Löcher der Sohlennägel werden somit unmerklich weiter und die Nägel fallen raus , ganz einfach . Oder : trocknen am Lagerfeuer oder der Zentralheizung verzieht das Leder, macht es steif und brüchig , der Schuh ist unrettbar verloren usw usw .

Wer damit nicht leben kann und dies nicht akzeptieren möchte soll bitte die Finger von meinem Schuhwerk lassen.

 

Und wenn dann doch nach 2 tägigen Märschen auf dem Schlachtfeld von Waterloo durch Staub oder Matsch der Schuh in Fetzen hängt und die Sohle abgeht und Du den mit Seilen um den Fuß binden musst : freu Dich , Du bist der Authentik wieder ein Stück näher gekommen !

8 c

Pflege historischer Schuhe

Und dies ist ein Hauptpunkt : bitte fettet diese Schuhe GUT : Egal mit was ( vom hochwertigen Schuhpflegemittel bis zur Speckschwarte ) nur gut , oft und reichlich fetten. Dies ist eins der wichtigsten Punkte : Bis jetzt hatten wir fast ausschließlich Schäden an den Schuhen , die auf mangelnde Pflege zurückzuführen waren und da erlischt JEDER Garantieanspruch , der auf unseren Schuhen doch für den Zeitraum von einem Jahr liegt . ( Ablaufen der Sohle ist, ich hoffe Ihr versteht , auch von der Garantie ausgeschlossen . Noch mal zum Thema fetten , auch wenn es lästig erscheint , da sie komplett aus Leder sind , natürlich auch komplett fetten , besonders die Sohle und die Seiten . Die grösste Gefahr besteht bei Feuchtigkeitseintritt an den Seiten der Sohlen . Auch müsst Ihr sie hin und wieder fetten , selbst wenn sie nur rumstehen .

 Natürlich machen wir auch Reparaturen an  ( historischem ) Schuhwerk .  Solltet Ihr unsere Vorschläge befolgen , sehe ich keinen Grund , warum Euch unsere Treter nicht viele Feldzüge  und viele Meilen lang treue Dienste erweisen sollten .


8 d

Umgang mit historischem Schuhwerk


Eigentlich Ueberfluessig zu erklaeren dass gezielt historisch , ja kunsthandwerklich ( da auf historische Art) gefertigtes Schuhwerk nicht die gleiche Robustheit wie ein modern gefertigtes und nach modernen Wuenschen gefertigtes Schuhwerk hat . Dementsprechend ist der Umgang darauf abzustimmen . Wenn nun also jemand beim Anprobieren einen historischen Schuh in Fetzen reisst , weil Er oder Sie sonnst nur modernes robustes Schuhwerk traegt und sich noch nicht mit dem Thema Haltbarkeit von Naturmaterialien gegenueber Kunstmaterialien auseinandergesetzt hat lehne ich jede Garantie ab ! Hier ist auch nicht das obligatorische 1 bzw 2 Jahres Garantiegesetz anwendbar . Jederzeit bin ich bereit ausfuerlich ueber den Umgang und die Pflege von historischen Schuhreplikaten zusaetzlich zu informieren .


9 Haftungseinschränkung

9.a Anno Domini Historica haftet gegenüber dem Kunden gleich aus welchem Rechtsgrund nur nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen.
9.b Schadenersatzansprüche des Kunden aus positiver Forderungsverletzung und aus der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen sind ausgeschlossen, Anno Domini Historica haftet nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter und sonstige mittelbare Schäden und Folgeschäden bzw Verantwortlichkeiten durch die Benutzung .
9.c Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Verzuges oder Unmöglichkeit der Leistung von Anno Domini Historica sind beschränkt auf den Wert desjenigen Teiles der Leistung, welcher wegen der Unmöglichkeit bzw. des Verzuges nicht wie vertraglich vorgesehen verwendet werden kann.

9.d Die Haftungsbeschränkungen gemäß den vorstehenden Klauseln 9.b und 9.c gelten nicht für Schäden, die Anno Domini Historica vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat und nicht für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften. Sie gelten ferner nicht für Schäden, die infolge leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) entstanden sind, sowie für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und nach § 7 TKV.


10 Freistellung

10.a Der Kunde verpflichtet sich, Anno Domini Historica im Innenverhältnis (zwischen Anno Domini Historica und Kunde) von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf rechtswidrigen Handlungen des Kunden mit den erstandenen Waren beruhen.


11 Datenschutz

11.a Der Kunde ist hiermit einverstanden, dass persönliche Daten (Bestandsdaten) und andere Informationen, die sein Nutzungsverhalten (Verbindungsdaten) betreffen ( z.B. Zeitpunkt, Anzahl und Dauer der Verbindungen, Zugangkennwörter, Up – und Downloads) von Anno Domini Historica während der Dauer des Vertragsverhältnisses gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszweckes, insbesondere für Abrechnungszwecke, erforderlich ist. Mit der Speicherung erklärt er sein Einverständnis. Die erhobenen Bestandsdaten verarbeitet und nutzt Anno Domini Historica auch zur Beratung seiner Kunden, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung seiner Produktleistungen. Der Kunde kann einer solchen Nutzung seiner Daten widersprechen.
11.b Anno Domini Historica verpflichtet sich, dem Kunden auf Verlangen jederzeit über den gespeicherten Datenbestand, soweit er ihn betrifft, vollständig und unentgeltlich Auskunft zu erteilen. Anno Domini Historica wird weder diese Daten noch den Inhalt privater Nachrichten des Kunden ohne dessen Einverständnis an Dritte weiterleiten. Dies gilt nur insoweit nicht, als Anno Domini Historica gesetzlich verpflichtet ist, Dritten, insbesondere staatlichen Stellen, solche Daten zu offenbaren oder soweit international anerkannte technische Normen dies vorsehen und der Kunde nicht widerspricht.
11.c Anno Domini Historica weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz in offenen Netzen wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass Anno Domini Historica das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten Daten trägt der Kunde deshalb selbst Sorge.
11.d Die Daten einer Domainbeauftragung werden, soweit dies erforderlich ist, auch an die Stellen weitergegeben, die für eine Registrierung der Domain in Anspruch genommen werden müssen. Dies beinhaltet auch die Veröffentlichung der zur Domainregistrierung technisch und juristisch notwendigen Daten in das öffentliche Register der Domainvergabestelle, die dort im Rahmen eines Abfrage-Services veröffentlicht werden. Des Weiteren werden, soweit erforderlich, die Daten auch gegenüber der für jedermann zugänglichen Whois-Datenbank bei der RIPE NCC in Amsterdam angegeben. Dies betrifft die folgenden Daten: Name, Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer des Domain-Inhabers, der gleichzeitig als so genannter AdminC eingetragen wird.
Anno Domini Historica versichert des Weiteren, dass die Vorgaben des Teledienstdatenschutzgesetzes (TDDSG), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und der Telekommunikationsdiensteunternehmen-Datenschutzverordnung (TDSV) bei der Speicherung und der Verwendung der Daten eingehalten werden.
Die Kundendaten werden nach der Kündigung unverzüglich wieder gelöscht, spätestens jedoch mit dem Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres, in dem die Kündigung ausgesprochen wurde.
 

13. Vertragsschluss
Der Vertrag zwischen Anno Domini Historica und dem Kunden kommt immer erst durch die Annahme der Kundenbestellung durch Anno Domini Historica zustande. Anno Domini Historica hat das Recht Kundenbestellungen ohne Begründung abzulehnen.
Anno Domini Historica hat das Recht den BestellVertrag mit dem Kunden aus wichtigem Grunde zu kündigen, wenn dieser schuldhaft gegen die ihm obliegenden Pflichten in diesen AGB verstößt.

14.a Gekaufte Waren, die zum Gegenstand haben, für die nach den allgemeinen Gesetzen eine besondere Besitzerlaubnis notwendig ist, dürfen nur dann bestellt werden, wenn der Nutzer im Besitz einer dafür gültigen Erlaubnis ist.

Jeder Nutzer ist verantwortlich für die Inhalte die unter seiner Domain publiziert werden. Der Nutzer haftet bei Verletzungen gegenüber Dritten selbst und unmittelbar.

b) Richtigkeit der vom Kunden angegebenen Daten
Der Kunde versichert Anno Domini Historica dass seine gesamten angegebenen Daten sowohl richtig als auch vollständig angegeben wurden. Sollten Änderungen dieser Bestandsdaten auftreten, ist der Kunde verpflichtet die korrigierten neuen Daten unverzüglich an die Anno Domini Historica zu übersenden.


15 Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand

15.a Sämtliche Verträge und Geschäfte zwischen Anno Domini Historica und deren Kunden unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht, mit Ausnahme der Vorschriften des deutschen Rechts, die auf anderes Recht verweisen.
18.b Erfüllungsort ist der jeweilige Sitz von Anno Domini Historica aktuell Offenburg
18.c Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und auf o.g. Verträgen und Geschäften, einschließlich Scheck- und Wechselklage sowie sämtlicher sich zwischen den Parteien (Anno Domini Historica und Vollkaufleuten, sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts) ergebenden Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Abwicklung oder Beendigung der Geschäftsbeziehung, ist Offenburg, Anno Domini Historica kann Klagen auch am Wohn- oder Geschäftsort des Kunden erheben.

19 . Widerrufs- oder Rückgabebelehrung

Widerrufsbelehrung 
Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die F
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